Entschuldigungsformular

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Ansuchen um Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht

Ansuchen um Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht für 2 Schultage bis zu 1 Woche (=5 Schultage)
Schulpflichtgesetz §9 (6):
Die Erlaubnis zum Fernbleiben aus begründetem Anlass kann für einzelne Stunden bis zu einem Tag der Klassenlehrer (Klassenvorstand)
und für mehrere Tage bis zu einer Woche (= 5 Tage) der Schulleiter erteilen. Die Entscheidung des Klassenlehrers (Klassenvorstandes bzw.: Schulleiters) ist im Instanzenzug der Verwaltung durch Rechtsmittel nicht anfechtbar.
Für die Erlaubnis zu längerem Fernbleiben ist die Schulbehörde erster Instanz (Bezirksschulrat) zuständig, gegen deren Entscheidung kein ordentliches Rechtsmittel zulässig ist.
Fernbleiben vom Unterricht.docx
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Informationen zur Familienförderung

Unter diesem Link können Sie sich über Förderungen und Familienzuschüsse informieren und den Antrag auf Förderung von Schulveranstaltungen herunterladen:

 

 http://www.salzburg.gv.at/gesellschaft_/documents/familienkassa.pdf 

 

 

 

 

Geld für die

 

Familienkassa

 

 

 

Beihilfen & Förderungen

Die Online-Broschüre von Forum Familie – Elternservice des Landes:

www.salzburg.gv.at/gesellschaft_/Documents/familienkassa.pdf

Mit dieser Aufstellung stellen wir Familien, Einrichtungen, Gemeinden und MultiplikatorInnen eine Übersicht von Finanzhilfen online zur Verfügung. Es gibt keine gedruckte Version.

 

 

Die Inhalte werden jährlich aktualisiert – es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Inhalt:

Vor der Geburt

 

Nach der Geburt – Kinderbetreuung

 

Fördertipps für Gesundheit und Pflege

 

Fördertipps beim Wohnen

 

Fördertipps für verschiedene Lebenslagen

 

Fördertipps für Schulkinder

 

Fördertipps für Lehrlinge

 

Fördertipps zur Aus- und Weiterbildung für Erwachsene

 

Ebbe in der Kassa & finanzielle Notlage

 

Finanzielle Erleichterungen für Menschen mit Behinderung

 

 

Weitere Infos bekommen Sie beim Forum Familie in Ihrer Nähe:

Flachgau: forumfamilie-flachgau@salzburg.gv.at, Tel.: 06 64 / 8 28 42 38

 

Lungau: forumfamilie-lungau@salzburg.gv.at, Tel.: 06 64 / 8 28 42 37

 

Tennengau: forumfamilie-tennengau@salzburg.gv.at, Tel.: 06 64 / 8 56 55 27

 

Pongau: forumfamilie-pongau@salzburg.gv.at, Tel.: 06 64 / 8 28 41 80

 

Pinzgau: forumfamilie-pinzgau@salzburg.gv.at, 0664/82 84 179

 

 

 

 

www.salzburg.gv.at/forumfamilie

 

https://www.facebook.com/forumfamilie