Schul-und Hausordnung der VS-Hof

Um ein möglichst konfliktfreies und für Schüler und Lehrer angenehmes Zusammenleben im Schulalltag zu gewährleisten hat die Schule folgende Schulordnung verfasst:

Ergänzend zum § 44 SchUG (Schulordnung und Hausordnung) hat unser Schulforum am 24.10.2022 folgende Neufassung der Schul-und Hausordnung der VS Hof erlassen:

WARNWESTENPFLICHT:

Die Kinder haben am Weg zur Schule und am Weg nach Hause die Warnweste zu tragen (diese wird von der Schule zur Verfügung gestellt). Bei Verlust müssen die Erziehungsberechtigten eine neue Warnweste besorgen.

 

Beaufsichtigung bis zum Unterrichtsbeginn: 

Um 7:00 Uhr sperren die zur Aufsicht eingeteilten Lehrer/Lehrerinnen die Schultüre auf. Die Aufsicht wird vom Personal der Gemeinde übernommen.

 

FRÜHAUFSICHT (nur für Fahrschüler innen!):

 

In der Zeit von 7:00 bis 7:20 Uhr werden die Schülerinnen und Schüler in der VS-Hof beaufsichtigt. 

DAZU IST EINE SCHRIFTLICHE ANMELDUNG DURCH DEN/DIE ERZIEHUNGSBERECHTIGTE/N ERFORDERLICH!

 

AUFSICHT BIS UNTERRICHTSBEGINN:

Von 7:20 bis zum Unterrichtsbeginn um 7:35 Uhr werden die Schüler und Schülerinnen von den dafür eingeteilten Lehrerin/ dem  eingeteilten Lehrer, die/der anschließend den Unterricht hält,  in den Klassen beaufsichtigt.

Die Schülerinnen und Schüler halten sich in der Klasse auf.

 

Im Schulgebäude haben die Schülerinnen und Schüler Hausschuhe zu tragen. 

Im Turnsaal sind nur Turnschuhe mit weißer Sohle oder Gymnastikschuhe zulässig. Schülerinnen, Schüler und Eltern betreten die Schule nur durch den Haupteingang

 

PAUSENAUFSICHT:

 

5-Minuten-Pause:

Die Schülerinnen und Schüler bleiben in den Klassen und werden dort beaufsichtigt.

Grundsätzlich hält die Aufsicht der/die Lehrer/in, der/die anschließend Unterricht hat.

Diese Regelung gilt auch für den Nachmittagsunterricht.

 

Große Pause (9:15 - 9:35 Uhr):

 

Bei Schönwetter:

Grundsätzlich gehen alle Schülerinnen und Schüler in den Pausenhof bzw. bleiben in den jeweiligen Klassen bzw. in den Pausenhallen (Spiele). Mit den Pausenspielen muss sorgsam umgegangen werden.

 

Bei Schlechtwetter:

Die Schülerinnen und Schüler halten sich in den Klassen auf. Die Pausenhallen können für diverse Spiele genützt werden. Jeweils eine Schulstufe nützt den Turnsaal. Mit den Pausenspielen muss sorgsam umgegangen werden.

Am Pausenplatz  bzw. in jedem Stockwerk werden die Schülerinnen und Schüler von den laut Aufsichtsplan eingeteilten Lehrer_innen beaufsichtigt.

 

Verhalten in den Pausen: 

Die Pausen dienen der Erholung der Schülerinnen und Schüler. Um Unfälle zu vermeiden ist das wilde Laufen bzw. Fangen-Spielen verboten. Unnötige, rücksichtslose Lärmentwicklung ist zu vermeiden.

Im Freien ist der Aufenthalt nur in folgenden Bereichen erlaubt:

AM PAUSENPLATZ ZWISCHEN SCHULHAUS UND GEMEINDE (befestigte Flächen) UND AUF DER ABGEGRENZTEN WIESENFLÄCHE HINTER DER SCHULE (mit Aufsicht).

Der Gang zum Kindergarten darf nicht betreten werden, der Streifen vor dem Brunnen bildet die Grenze.

Die grauen Steiner im Mittelfeld des Platzes trennen den ruhigen Pausenbereich von dem Bereich, in dem gelaufen werden darf.

 

DER TURNSAAL DARF NIE OHNE AUFSICHT BETRETEN ODER BENÜTZT WERDEN!

 

MITTAGSAUFSICHT:

Während der Mittagsaufsicht - in der 5. Stunde (11:20 bis 12:15 Uhr) sowie eventuell (wenn Nachmittagsunterricht stattfindet) in der 6. Stunde (12:15 bis 13:10 Uhr) - werden die Schülerinnen und Schüler von den dazu eingeteilten Lehrpersonen in den dazu vorgesehenen Klassen bzw. Räumen beaufsichtigt. Diese Aufsicht wird ebenfalls vom Personal der Gemeinde übernommen.

Für die Inanspruchnahme der  Früh-, und Mittagsaufsicht ist eine schriftliche Anmeldung durch den/die Erziehungsberechtigte(n) notwendig.

Die Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulhaus während der gesamten Unterrichtszeit nicht verlassen.

Eine vorzeitige Entlassung aus dem Unterricht bzw. von den Aufsichten ist nur bei persönlicher Abholung durch einen Erziehungsberechtigten möglich.

 

 

NACHMITTAGSAUFSICHT:

Schülerinnen und Schüler, die am Nachmittag Unterricht haben, dürfen das Schulhaus erst 5 Minuten vor Beginn des Unterrichts betreten. 

Ausnahme:

Es wurde ein früherer Treffpunkt mit der Lehrerin/demLehrer in der Schule vereinbart (z.B.: bei Unterricht außerhalb des Volksschulgebäudes). In diesem Fall muss die/der zuständige Lehrerin/Lehrer die Schülerinnen und Schüler bis zum Beginn des Nachmittagsunterrichtes beaufsichtigen.

 

 UNTERRICHTSSCHLUSS:

Nach dem Ende des Unterrichts haben die Schülerinnen  und Schüler das Schulhaus und das Schulgelände Pausenhof) unverzüglich zu verlassen!

Die Kinder der GTS (Ganztägige Schulform) werden um11:20 Uhr bzw. um 12:15 Uhr am Anfang des Schuljahres von einer Pädagogin abgeholt und in die Räumlichkeiten der Nachmittagsbetreuung begleitet, . 

 

Abstellen von Fahrrädern: 

Fahrräder sind bei den Fahrradständern beim Haupteingang abzustellen. Die Schule übernimmt keine Verantwortung für etwaige Schäden. 

 

Handy- Benützung: 

Die Benützung von Mobiltelefon, sowie Smartwatch ist während der Unterrichtszeit nicht gestattet. Mitgeführtes Mobiltelefon (nur in dringenden Fällen) und Smartwatch ist abzuschalten. Die Schülerinnen und Schüler können kostenlos das Schultelefon benützen.(Handys/Smartwatches sind daher nicht notwendig!)

Smartwatches dürfen nur als Uhr verwendet werden, die Telefonfunktioin MUSS während des Unterrichts deaktiviert sein.

Über eine allfällige Genehmigung der Mitnahme bzw. Benützung von Mobiltelefonen bei Schullandwochen, Wandertagen, Exkursionen u.ä. entscheiden der/die jeweiligen  Klassenlehrer/in bzw. der Leiter/die Leiterin der jeweiligen Schulveranstaltung.

 

TURNUNTERRICHT:

Während des Sportunterrichtes darf KEIN Schmuck getragen werden(Ohrringe, Ketterl,...).

Jeder Schmuck muss entfernt werden bzw. Ohrringe sind mit Tape abzukleben. Lange Haare müssen zusammengebunden werden. Kinder mit Brille müssen eine Sportbrille tragen!(Gesetzliche Vorschrift!) Ansonsten darf das Kind NICHT am Sportunterricht teilnehmen.

Die Erziehungsberechtigten sind für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich!

 

Nicht erlaubt sind:

Das Tragen von Schuhen mit Rollen (aus Sicherheitsgründen!) und die Benützung und das Abstellen von Rollerblades, Rollerboards, Skootern, u.ä.