Schul-und Hausordnung der VS-Hof

Um ein möglichst konfliktfreies und für Schüler und Lehrer angenehmes Zusammenleben im Schulalltag zu gewährleisten hat die Schule folgende Schulordnung verfasst:

Ergänzend zum § 44 SchUG (Schulordnung und Hausordnung) wurde die Schul- und Hausordnung der VS-Hof aufgrund gesetzlicher Änderungen neu verfasst:

GRUNDSÄTZLICHES:

° An der VS Hof herrscht ein freundlicher, respektvoller und gewaltfreier Umgang unter den Kindern und 

   gegenüber den Lehrpersonen.

° Im Schulgebäude haben alle anwesenden Personen Hausschuhe zu tragen.

° Schülerinnen, Schüler und Eltern betreten die Schule nur durch den Eingang an der Vorderseite 

  (Nordseite) der Containerschule (EG oder OG)

° In den Gängen und in den Klassenräumen ist das Laufen nicht erlaubt.

° Klimageräte und Heizungen sowie alle anderen elektronischen Geräte werden ausschließlich vom

  Schulpersonal bedient.

° Den Anweisungen der Lehrpersonen ist Folge zu leisten.

° Die Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulhaus während der gesamten Unterrichtszeit nicht 

  alleine verlassen.

° Ein vorzeitiges Entlassen aus dem Unterricht bzw. von den Aufsichten ist nur bei persönlicher 

  Abholung durch eine/n Erziehungsberechtigte/n möglich.

° Von der Religion abgemeldete Kinder besuchen die Klasse, in der sie eingeteilt wurden.

 

 

WARNWESTENPFLICHT:

Die Kinder haben am Weg zur Schule und am Weg nach Hause die Warnweste zu tragen, ebenso bei Ausflügen im Klassenverband (diese wird von der Schule 1x bei Schuleintritt zur Verfügung gestellt). 

 

 

FRÜHAUFSICHT (nur für Fahrschüler:Innen bzw. Kinder mit berufstätigen Eltern):

In der Zeit von 7:00 bis 7:30 Uhr werden die Schülerinnen und Schüler von eingeteilten Personen (Gemeindebedienstete) am Schotterplatz hinter der Containerschule beaufsichtigt.

DAZU IST EINE SCHRIFTLICHE ANMELDUNG DURCH DEN/DIE ERZIEHUNGSBERECHTIGTE/N ERFORDERLICH.

Nur bei Schlechtwetter findet die Beaufsichtigung in der GTS Küche der Volksschule statt.

Die Frühaufsicht ist ein Angebot der Gemeinde Hof bei Salzburg.

 

AUFSICHT BIS UNTERRICHTSBEGINN:

Von 7:30 bis zum Unterrichtsbeginn um 7:45 Uhr werden die Schüler und Schülerinnen von den dafür eingeteilten Lehrerin/ dem  eingeteilten Lehrer, die/der anschließend den Unterricht hält,  in den Klassen beaufsichtigt.

Die Schülerinnen und Schüler halten sich in der Klasse auf.

 

PAUSENAUFSICHT:

5-Minuten-Pause:

Die Schülerinnen und Schüler bleiben in den Klassen und werden dort beaufsichtigt.

Grundsätzlich hält die Aufsicht der/die Lehrer/in, der/die anschließend Unterricht hat.

Diese Regelung gilt auch für den Nachmittagsunterricht.

 

Große Pause (9:30 - 9:45 Uhr): 

Bei Schönwetter:

Grundsätzlich gehen alle Schülerinnen und Schüler auf den schuleigenen Spielplatz. Wenn es sehr nass ist, wird nur der Schotterplatz genutzt. Mit den Pausenspielen muss sorgsam umgegangen werden.

Bei Schlechtwetter:

Die Schülerinnen und Schüler halten sich in den Klassen auf. In jedem Stockwerk werden die Schülerinnen und Schüler von den laut Aufsichtsplan eingeteilten Lehrpersonen beaufsichtigt.

 

Verhalten in den Pausen: 

Die Pausen dienen der Erholung der Schülerinnen und Schüler. Findet die Pause draußen statt, wird der Pausenbereich nicht verlassen. Alle verhalten sich rücksichtsvoll und befolgen die Anweisungen des Lehrpersonals. Am Ende der Pause stellen sich die Kinder flott und geordnet an und betreten das Schulhaus klassenweise. Findet die Pause wegen Schlechtwetter in den Klassenräumen statt, verhalten sich die Kinder leise.

 

MITTAGSAUFSICHT:

Während der Mittagsaufsicht - in der 5. Stunde (11:30 bis 12:25 Uhr) werden die Schülerinnen und Schüler von den dazu eingeteilten Personen der Gemeinde in den dafür vorgesehenen Klassen bzw. Räumen beaufsichtigt. Bei Schönwetter findet die Aufsicht fallweise am schuleigenen Spielplatz statt.

Für die Inanspruchnahme der  Früh-, und Mittagsaufsicht ist eine schriftliche Anmeldung durch den/die Erziehungsberechtigte(n) notwendig. An- und Abmeldung laufen über die "Koordination Kinderbetreuung" der Gemeinde Hof.

Die Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulhaus während der gesamten Unterrichtszeit nicht verlassen.

Eine vorzeitige Entlassung aus dem Unterricht bzw. von den Aufsichten ist nur bei persönlicher Abholung durch einen Erziehungsberechtigten möglich.

 

 

NACHMITTAGSAUFSICHT:

Schülerinnen und Schüler, die am Nachmittag Unterricht haben, dürfen das Schulhaus erst 5 Minuten vor Beginn des Unterrichts betreten. 

Ausnahme:

Es wurde ein früherer Treffpunkt mit der Lehrerin/demLehrer in der Schule vereinbart (z.B.: bei Unterricht außerhalb des Volksschulgebäudes). In diesem Fall muss die/der zuständige Lehrerin/Lehrer die Schülerinnen und Schüler bis zum Beginn des Nachmittagsunterrichtes beaufsichtigen.

 

UNTERRICHTSSCHLUSS:

Nach dem Ende des Unterrichts haben die Schülerinnen  und Schüler das Schulhaus und das Schulgelände unverzüglich zu verlassen!

Die Kinder der GTS (Ganztägige Schulform) werden um11:30 Uhr bzw. um 12:25 Uhr am Anfang des Schuljahres von einer Pädagogin abgeholt und in die Räumlichkeiten der Nachmittagsbetreuung begleitet. Sobald sich die Kinder sicher fühlen, gehen sie selbständig in die Räumlichkeiten der GTS.

 

Abstellen von Fahrrädern: 

Fahrräder sind bei den Fahrradständern am Schotterplatz abzustellen. Die Schule übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden. 

 

Handy- Benützung und Smartwatches: 

In Österreich gilt an allen öffentlichen Schulen seit dem 1. Mai 2025 ein bundesweites Handy-Verbot für Schülerinnen und Schüler bis zur 8.Schulstufe. Das Verbot gilt während des gesamten Aufenthalts in der Schule und bei Schulveranstaltungen.

An der VS Hof verwahren die Kinder mitgebrachte Handys und Smartwatches ausgeschaltet(!!)

in der Schultasche.

Ein Verstoß gegen diese Regelung wird mit der Abnahme des Gerätes geahndet. Die Erziehungsberechtigten müssen das Gerät persönlich in der Schule abholen.

 

 

SPORTUNTERRICHT:

Während des Sportunterrichtes darf KEIN Schmuck getragen werden(Ohrringe, Ketterl,...).

Jeder Schmuck muss entfernt werden bzw. Ohrringe sind mit Tape abzukleben. Lange Haare müssen zusammengebunden werden. Ansonsten darf das Kind NICHT am Sportunterricht teilnehmen.

Die Erziehungsberechtigten sind für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich!

 

Nicht erlaubt sind:

Das Tragen von Schuhen mit Rollen (aus Sicherheitsgründen!) und die Benützung, die Mitnahme  und das Abstellen von Rollerblades, Rollerboards, Skootern, u.ä. im Schulhaus